Sterilgut


Aufbereitung

  • Beseitigung aller Infektionsrisiken, die von diesen Produkten ausgehen können
  • Definition Sterilität: keine lebensfähigen Mikroorganismen vorhanden

 

 

 

Voraussetzungen
  • Personal in Sterilgutaufbereitung: mindestens Fachausbildung (EFZ Medizinproduktetechnologe, Technischer Sterilisationsassistent Fachkunde 1 von H+-Bildung, Espace-Compétances, CPS MT (Centro Professionale Sociosanitario Medico-Ticino)/SGSV oder gleichwertige Ausbildung)
  • Erteilung des EFZ MPT nach dem Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV (SR 412.101) soll gefördert werden

 

  • Verantwortliche Person für das Qualitätssicherungssystem: sachkundige Person mit ausreichend Erfahrung in der Aufbereitung von MEP (mindestens EFZ Medizinproduktetechnologe mit 2 Jahren Berufserfahrung, Technischer Sterilisationsassistent Niveau 2 von H+-Bildung, Espace-Compétances, CPS MT (Centro Professionale Sociosanitario Medico-Ticino)/SGSV oder gleichwertige Ausbildung)

 

  • Nur validierte Autoklaven zugelassen
  • KEINE Aufbereitung von Einwegmaterialen
Methoden
  • Dampfsterilisation
  • Niedertemperatur Wasserstoffperoxid-Sterilisation
  • KEIN Einsatz anderer Methoden!
In Arbeitsanleitungen festgelegte Prozesse (zugänglich für Mitarbeitende der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP)/OP)
  • Routineüberwachung der Sterilisatoren
  • Transport von gebrauchten Instrumenten
  • Handhabung bei Verdacht auf Prionen-assoziierte Erkrankung
  • Manuelle Reinigung und Desinfektion
  • Beladung und Programm der Instrumentenwaschmaschine
  • Pflege und Funktionskontrollen
  • Manuelle Reinigung und Desinfektion von flexiblen Endoskopen
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Beladung und Programme der Sterilisatoren
  • Chargenfreigabe
  • Lagerung von Sterilgut
  • Transport von Sterilgut
  • Aufbewahrung der Dokumentation
  • Ablauf bei einem Rückruf
  • Chargendokumentation

 

Lagerung

Ziel Sicherstellung einer hygienisch korrekten Lagerung und Lagerdauer für Sterilgut
Grundsätze
  • Es gelten folgende Normen
    • Papierbeutel und Klarsichtsterilisierverpackung: DIN EN 868-4, DIN EN 868-5/SN EN ISO 11607-1, DIN 58953-6
    • Sterilisierbehälter: SN EN ISO 11607-1 bzw. DIN EN 868-8
  • Sterilgut im geschlossenen Sterilgutschrank bzw. Sterilgutraum lagern (Schutz vor mechanischen Einwirkungen, Staub, Sonne, Hitze, Feuchtigkeit)
  • Mehrstückpackungen so lange wie möglich ungeöffnet lassen
  • Bedarfsabhängige Vorräte halten
  • Sterilgut vor Gebrauch auf Sterilisations- bzw. Verfalldatum und auf Verpackungsdefekte kontrollieren
  • Keine Wiederholung der Sterilisation (Resterilisation) in der gleichen Verpackung!

 

  • Trocken (Luftfeuchtigkeit 30-60%)
  • Staubgeschützt
  • Lichtgeschützt
  • Geschützt vor Beschädigung
  • Geschützt vor mechanischen Einflüssen
  • Geschützt vor extremen Temperaturschwankungen (18-25 °C)
  • Abstand vom Boden mindestens 20 cm
  • Abstand von der Decke mindestens 15 cm
  • Getrennt von unsterilen Produkten

 

  • Vertretbare Lagerdauer hängt weitgehend von äusseren Einflüssen und Einwirkungen bei Lagerungen, Transport und Handhabung ab
  • Sterilitätsverlust üblicherweise ereignisbezogen (z.B. Durchfeuchtung oder Verletzung der Verpackung), nicht zeitbezogen (Lagerdauer)
  • Rationelle Bewirtschaftung des Lagers (z.B. «First In First Out»)
Lagerdauer
  • Unter Einhaltung der Lagerbedingungen (siehe oben):
    • Produkt originalverpackt ab AEMP USB: 6 Monate
    • Produkt originalverpackt ab Hersteller: 5 Jahre bzw. Verfallsdatum gemäss Hersteller
  • Bei Nichteinhalten der Lagerbedingungen: sofortige Verwendung
Kriterien für die Festlegung der Lagerdauer/des Verfalldatums
  • Inhalt der Verpackung
  • Art der Verpackung
  • Art der Lagerung

 

 

Letztes Update: 16.10.2024