Blumenschmuck


Ziel Verhinderung eines Kontakts mit bzw. einer Übertragung von Krankheitserregern
Grundsätze
  • Topfpflanzen und Hydrokulturen in Patient*innenzimmern sind nicht erlaubt
  • Geschnittene Blumen oder Blumengestecke auf Steckschaum
    • Erlaubt, ausser auf Intensivstation und medizinischer Isolierstation
    • Unterhalt in Verantwortung der Patient*innen oder deren Angehörigen
  • Stoff- und Kunstblumen: allgemein erlaubt

 

Letztes Update: 04.10.2024