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Richtlinien Infektionsprävention und -kontrolle
des Universitätsspitals Basel
Geltungsbereich
Die Richtlinien zur Infektionsprävention und -kontrolle des Universitätsspitals Basel werden im Auftrag der Spitalleitung durch die Kommission Infektionsprävention und -kontrolle (KIPK) festgelegt. Sie basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, Empfehlungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften, den lokalen Gegebenheiten am USB, der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Betrachtung der Patientenversorgung und dem Auftrag des USB in Lehre und Forschung. Die Richtlinien werden regelmässig aktualisiert und angepasst.
Diese Richtlinien haben zum Ziel, die Rate an spitalerworbenen Infektionen und Übertragungen von Erregern im USB möglichst tief zu halten.
Die Entscheide der KIPK sind für alle Mitarbeitenden des USB verbindlich. Sie haben in Fachbelangen der Infektionsprävention und -kontrolle hierarchisch übergeordnete Funktion gegenüber anderen klinik- und abteilungsinternen Richtlinien. Für die Einhaltung der Vorschriften sind die jeweiligen Vorgesetzten verantwortlich.
Kontakt und Meldung von Isolationen
Dienst Infektionsprävention und -kontrolle (IPK): 86852, dienst.ipk@usb.ch
MO–FR: 08:00–18:00 Uhr
SA/SO/Feiertage: 09:00–13:00 Uhr
AA Infektionsprävention und -kontrolle (IPK): 86840
OA Infektionsprävention und -kontrolle (IPK): 86545
Dienstarzt oder -ärztin Infektiologie: 86114
News
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