Isolationen stationär
Isolationen im ambulanten Bereich siehe hier
Verantwortlichkeiten und Meldung von Isolationen
Einleitung der Isolation:
- Erfolgt durch
- Behandelndes ärztliches Personal der Abteilung
- Infektionsprävention und -kontrolle
- Dienstarzt oder –ärztin Infektiologie
- Bei Tuberkulose auch durch Konsiliararzt Pneumologie
Aufhebung der Isolation:
- Voraussetzung: pathogenspezifische Kriterien erfüllt
- Erfolgt durch
- Infektionsprävention und -kontrolle
- Dienstarzt oder –ärztin Infektiologie
- Bei Tuberkulose auch durch Konsiliararzt Pneumologie
Meldeweg:
Einleitung und Aufhebung einer Isolation melden an Dienst Infektionsprävention und -kontrolle (siehe Kontakt) oder über USB-Website