Vorgehen bei Exposition/Erkrankung:
Middle East Respiratory Syndrome Virus (MERS-CoV)


Definition Exposition Gültig bei engem Kontakt mit Verdachtsfall oder bestätigtem Fall von MERS-CoV:
  • Ungeschützter Kontakt von < 1 Meter und > 15 Minuten
  • Direkter Kontakt mit Atemwegssekreten oder Körperflüssigkeiten
Massnahmen
  • Auf Anordnung der Infektionsprävention und -kontrolle erfolgt eine Umgebungsuntersuchung
  • Linienvorgesetzte erstellen Liste der exponierten Mitarbeitenden plus Versand an PAD.

 

  • Asymptomatische Mitarbeitende:
    • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) Typ IIR während der gesamten Arbeitszeit und auf Spitalareal
    • Screening an Tag 0 und 14, sowie bei Symptomen (Schnupfen, Husten, Fieber, Gliederschmerzen)
    • Tägliche telefonische Kontaktaufnahme mit PAD bezüglich Symptomen, insbes. Fieber
    • Essen/trinken alleine in eigens definiertem Raum
    • Betreuen keine Isolationen, die eine FFP3-Maske mit Ventil benötigen
    • Meldung an Kantonsarzt für Vorgehen zu Hause

 

  • Symptomatische Mitarbeitende:
    • Symptomatische Mitarbeitende werden nach dem Screening freigestellt, bis das Testresultat vorliegt
    • Falls Screening negativ: Wiederzulassung zur Arbeit möglich nach Rücksprache mit dem PAD
Arbeitsfähigkeit
  • Asymptomatische Mitarbeitende:
    • Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Mundnasenschutz) arbeitsfähig
    • Aufhebung der Massnahmen nach 14 Tagen möglich, wenn solange asymptomatisch und 2. Screening 14 Tage nach letztem Kontakt negativ

 

  • Symptomatische Mitarbeitende:
    • Wiederzulassung zur Arbeit möglich nach Rücksprache mit dem PAD

 

Massnahmen Meldung des Krankheitsfalles an:
  • Personalarztdienst
  • Abteilung Infektionsprävention und -kontrolle
  • Falls nicht bereits erfolgt: Kantonsärztlicher Dienst
Arbeitsfähigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit solange symptomatisch
  • Wiederaufnahme der Arbeit gemäss PAD und in Rücksprache Kantonsarzt, frühestens nach 14 Tagen

 

Letztes Update: 03.01.2023