Vorgehen bei Exposition/Erkrankung: Mpox (Affenpocken)


Definition Exposition
  • Risikokontakt in der Allgemeinbevölkerung:
    Als Risikokontakt gilt ein Kontakt mit einer Person mit einer bestätigten, symptomatischen Infektion mit Mpox:
    • Direkter Haut- oder Schleimhautkontakt mit Hautläsionen, Körperflüssigkeiten oder Atemwegssekreten, sexuelle Aktivitäten
    • Exposition über längere Zeit (z.B. Haushaltsmitglieder)
    • Direkter Kontakt mit sichtbar kontaminierten Materialien wie Kleidung oder Bettwäsche

 

  • Risikokontakt im Gesundheitswesen:
    Gesundheitspersonal, das ohne geeignete Schutzausrüstung (Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz) prolongierten Kontakt mit einer Person mit bestätigter Mpox-Infektion hatte:
    • Direkter Haut- oder Schleimhautkontakt mit Hautläsionen, Körperflüssigkeiten oder Atemwegssekreten
    • Direkter Kontakt sichtbar kontaminierten Materialien (z.B. Betten, Ausschütteln benutzter Bettwäsche und Kleidung der Patient*innen)
    • Aufenthalt im Zimmer bei Aerosol-generierenden Tätigkeiten ohne Tragen einer FFP2 Maske und Schutzbrille
Massnahmen
  • Sorgfältige Händehygiene und respiratorische Etikette
  • Keine Quarantäne für Kontaktpersonen
  • Überwachung des Gesundheitszustands während 21 Tagen: Bei typischen Symptomen (Fieber, Exanthem, Lymphknotenvergrösserung) umgehende Meldung an den PAD
  • Evaluation einer Mpox-Impfung zur Postexpositionsprophylaxe (innerhalb von 4-14 Tagen nach Exposition) durch PAD
Arbeitsfähigkeit
  • Nach relevanter Exposition sollten enger physischer Kontakt, Kontakt zu Risikogruppen und Reisen für 21 Tage vermieden werden
  • Mitarbeitende nach ungeschütztem Kontakt dürfen weiterarbeiten, sollen während 21 Tagen keine Risikogruppen (Immunsupprimierte, Schwangere) betreuen

 

Massnahmen
  • Erkrankte Mitarbeitende melden sich beim PAD
  • Die Anordnungen des kantonsärztlichen Dienstes müssen eingehalten werden
Arbeitsfähigkeit
  • Rückkehr zur Arbeit erst nach Rücksprache mit dem PAD

 

Letztes Update: 27.09.2024