Vorgehen bei Exposition/Erkrankung: Masern


Definition Exposition Gilt nur für nicht-immune Mitarbeitende:
  • Ungeschützter Aufenthalt im Zimmer mit einer an Masern erkrankten Person
  • Ungeschützter Aufenthalt in Raum bis 2 Stunden nach einer an Masern erkrankten Person
Massnahmen
  • Falls keine Impfung dokumentiert oder unvollständig geimpft:
    • Notfallmässige Serologie für Masern
  • Bei Seronegativität:
    • MMR-Impfung innerhalb von 72h nach Exposition (sofern keine Kontraindikation für Impfung)
    • Evaluation einer Immun-globulingabe (z.B. Immunsuppression, Schwangerschaft) innert 6d nach Exposition
      • Dosierung: 400mg/kg KG i.v.
Arbeitsfähigkeit Unabhängig von Catch-up Impfung Arbeitsunfähigkeit für 21 Tage ab Exposition

 

Massnahmen Meldung der Erkrankung beim PAD. Isolation für 7 Tage.
Arbeitsfähigkeit Arbeitsunfähigkeit bis 7 Tage nach Auftritt des Ausschlags

 

Letztes Update: 20.12.2022