Vorgehen bei Exposition/Erkrankung:
Vogelgrippe (Influenzavirus A H5N1)


Definition Exposition
  • Haushaltskontakte von Erkrankten
  • Mitarbeitende, die Patient*innen mit bestätigter Vogelgrippe ohne adäquate Schutzausrüstung betreuen
  • Kontakt mit infizierten Vögeln oder deren direkter Umgebung
Massnahmen
  • Postexpositionsprophylaxe mit Tamiflu 75mg p/o alle 12 Std für 5 Tage
  • Ggf. Umgebungsuntersuchung durch die Abteilung Infektionsprävention und -kontrolle
  • Monitoring der exponierten Mitarbeitenden hinsichtlich Symptomen, insbes. Fieber für 10 Tage nach letzter ungeschützten Exposition
Arbeitsfähigkeit Mitarbeitende dürfen weiterarbeiten und tragen auf dem USB-Areal einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz

 

Massnahmen Meldung der Erkrankung an den PAD
Arbeitsfähigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit während der Erkrankung
  • PAD entscheidet über die Wiederzulassung zur Arbeit

 

Letztes Update: 16.05.2023