Definition Exposition |
Gilt für alle ungeschützten Kontakte:
- Aufenthalt mit infektiöser Person in einem Raum
- Face-to-face Kontakt
- Haushaltskontakt
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Massnahmen |
- Postexpositions-Impfung (nicht-immun oder unvollständig geimpft):
- Impfung innerhalb von 5 Tagen nach Exposition (falls keine Kontraindikationen für Lebendimpfstoff)
- Postexpositionsprophylaxe:
- Passive Immunisierung:
- Indikationsliste siehe medStandards
- VZV-Immunglobulin i.v. (0.2ml/kg KG) innert 72 – 96 Stunden
- Alternativ: IvIG 0.4g/kg KG i.v.
- Chemoprophylaxe
- Valaciclovir p/o 3x 1g/d für 7 Tage (bis maximal 10 Tage nach Exposition) (für Mitarbeitende mit Immunschwäche oder Schwangerschaft, falls Immunglobuline nicht erhältlich/erwünscht)
- Serologische Verlaufskontrolle zwingend
- CAVE: bei Schwangerschaft immer interdisziplinäre Besprechung mit Gynäkologie
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Arbeitsfähigkeit |
- Unabhängig von Catch-up Impfung Arbeitsunfähigkeit für 21 Tage ab Exposition
- Nach Chemoprophylaxe und nach Gabe von VZIG: Rücksprache mit PAD, ggf. Arbeitsausschluss von Tag 8 bis Tag 28 nach Exposition
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